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Wichtige Info an Vermieter: Räum-und Streupflicht

Geschrieben von immodemo an 25. November 2016
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Eigentümern von vermieteten Immobilien empfehlen wir den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Der Eigentümer ist grundsätzlich haftbar, wenn ein Dritter auf dem Grundstück zu Schaden kommt. Dies gilt auch wenn der Mieter versäumt hat, im Winter seiner Räum- und Streupflicht nachzukommen und deshalb ein Dritter schwer stürzt. Forderungen der Krankenkasse des Verletzten oder dessen Arbeitgebers wegen Arbeitsausfalls können leicht einige tausend Euro betragen. Hier springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein. Die Mitarbeiter der VGH Agentur Elbert + Poll OHG beraten Sie gern.

Ist Ihr Haus schon gegen Starkregenschäden versichert? Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Gebäudeversicherung eingeschlossen? Wenn nicht, sollten Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen lassen. Sprechen Sie mit uns! Gerne stehen wir Ihnen für Informationen zur Verfügung.

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